In einem Internetforum, in dem ich öfter mal mitschreibe, war die Idee einer Petition entstanden:
Manch einer mag sich erinnern, dass wir hier in einem Thread vor einiger Zeit die Idee hatten, eine Petition an den Deutschen Bundestag einzureichen, in der beantragt wurde, eine “Enthaltung” bei Wahlen einzuführen, um zu dokumentieren, wieviele Leute nicht einverstanden sind mit den Politikern.
Ausschlaggebend war die Debatte darum, ob Nichtwähler zur Wahl verpflichtet werden sollen (das hatte ein SPD-Hinterbänkler als Vorschlag gemacht).
Ich habe also – auf der Basis unseres Threads hier im Forum – eine Petition eingereicht, Wortlaut:
“Die geringe Wahlbeteiligung bei der Europawahl hat zu heftigen Diskussionen geführt, wie die deutschen Wähler zu mehr Engagement ermuntert werden könnten.
Eine häufig geäußerte Vermutung ist, dass viele Deutsche mit den gebotenen Wahlalternativen nicht einverstanden sind, sprich: Die Angebote der politischen Parteien nicht für wählbar halten. Wäre das der Fall, so hätten die Nichtwähler durchaus eine politische Meinung, und die Parteien müssten umdenken.
Wir beantragen, bei zukünfigen Wahlen auf dem Stimmzettel ein Feld: „Enthaltung – keine der möglichen Alternativen ist für mich wählbar” einzufügen. So können wirklich alle Wähler ihrer politischen Meinung Ausdruck verleihen, und niemand hat einen Grund, zu Hause zu bleiben.
Die Prozentzahl der Enthaltungen liefert außerdem ein deutliches Stimmungsbild des Wählerwillens, was der deutschen Politik nur gut tun kann. ”
Die Antwort kam heute vom Petitionsausschuss – eingereicht habe ich am 22.06. (!). Die Petition wird gar nicht angenommen, weil:
“Der Petitionsausschuss lehnt den mit der Petition unterbreiteten Vorschlag der Einführung einer Enthaltung einer Wahlmöglichkeit der Enthaltung ab, weil er dem Wesen und der Bedeutung einer demokratischen Wahl zum Deutschen Bundestag nicht gerecht wird.
Wahlen haben die Aufgabe, die dem Volk obliegende Staatsgewalt auf ihre Repräsentanten zu übertragen und die Staatsorgane zu legitimieren. Diese Funktion können sie nur erfüllen, wenn sie darauf gerichtet sind, Kandidaten in die parlamentarische Volksvertretung zu entsenden und ein arbeitsfähiges Parlament hervorzubringen. Der Zweck einer Enthaltung läge aber alleine darin, die ablehnende Haltung gegenüber Kandidatinnen und Kandidaten zum Ausdruck zu bringen, nicht aber darin, das Parlament mit Volksvertretern zu besetzen.
Dem Wähler stehen andere Möglichkeiten zur Verfügung, seine ablehnende Haltung zur Geltung zu bringen, wie zum Beispiel das Fernbleiben von der Wahl.”
Also – staatlich bestätigt:
Der Bundestag möchte nicht kritisiert werden, Unwillen der Bevölkerung möchte man nicht hören, sondern das Parlament mit VErtretern besetzen, und wem das nicht passt, der soll auch nicht zur Wahl gehen.
Der Petitionsausschuss filtert die EIngaben schon vor Erreichen der Öffentlichkeit aus, wenn sie ihm nicht passen.
Demokratie in Deutschland. Juhu.
Da bleiben keine Fragen offen.